FREIE PLÄTZE: Wir nehmen Fragebögen entgegen

Kosten

Rechtsanspruch

Sozialgesetzbuch- §24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege.
"Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in der Kindertagespflege."

Wir kooperieren in unserer Großtagespflegestelle mit dem Jugendamt, was für Sie als Eltern bedeutet, der Platz für Ihr Kind wird ab dem Tag des ersten Geburtstages gefördert/bezuschusst. Wie hoch die Kosten für einen Tagespflegeplatz genau sind, ist immer vom Einkommen der Sorgeberechtigten und dem Betreuungsumpfang abhängig. In der folgenden Datei finden sie auf Seite 10 eine Übersicht über die Höhe der Elternbeiträge.

Neben dem Elternbeitrag erheben wir monatlich eine Verpflegungspauschale. Diese deckt sowohl das Frühstück, das Mittagessen, unseren Nachmittagssnack und auch Getränke ab.